Tipps zur Planung

Acht Etappen auf dem Weg zu Ihrer eigenen Anlage

Im Folgenden soll in acht Etappen der Bau einer Solaranlage für Laien erklärt werden. Dabei wird sowohl von der Möglichkeit der Errichtung einer Photovoltaik- als auch der einer Solarthermieanlage oder einer Kombination von beiden ausgegangen.

Die Übersicht dient der Erstinformation und wurde freundlicherweise von der Firma tetraeder.solar gmbh zur Verfügung gestellt, die den SolarDachAtlas technisch betreut.

1. Etappe: Solareignung und Zustand des Daches

Überprüfen Sie anhand des Solarpotenzialkatasters wie gut Ihr Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage geeignet ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung über Größe, Kosten und Gewinn der Anlage. Hier lohnt sich nicht nur die allgemeine, sondern auch die Detailansicht (besonders bei Solarthermie). Zusätzlich stellen sich die Fragen:

  • Ist mein Haus denkmalgeschützt?
    Nur in Ausnahmefällen ist mit einer denkmalpflegerischen Erlaubnis auf einem denkmalgeschützten Gebäude die Errichtung einer Solaranlage möglich. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren.

    Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich gegebenenfalls auch auf Nachbargebäude zu einem Denkmal. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei der zuständigen Abteilung der Stadt, Gemeinde oder des Landkreises.

  • Wie lange wird mein Dach noch halten?
    Eine Solaranlage wird für mindestens 20 Jahre errichtet. Ihr Dach muss während dieser Zeit stabil und sicher eingedeckt sein. Außerdem muss die Statik des Daches für die Installation einer Solaranlage ausreichend sein. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen bzw. geplant, dann sollte diese vor Errichtung der Solaranlage durchgeführt werden.
    Bitte beachten Sie: Auf Asbestzementdächern ist die Errichtung einer Solaranlage gemäß der Gefahrenstoffverordnung nicht zulässig!

  • Gibt es Fenster, Lüftungsöffnungen etc., die die Einschätzung des Solarpotenzialkatasters einschränken/beeinträchtigen?
    Die Qualität der Aussage des Solarkatasters hängt von den verfügbaren Laserscannerdaten ab. Je höher die Datenqualität ist, desto mehr Dachaufbauten werden in der Berechnung berücksichtigt. Gebäude deren Datengrundlage keine Aussage über Dachaufbauten zulassen, sind gesondert gekennzeichnet. Da es sich um ein automatisiertes Verfahren handelt, sind Abweichungen von der realen Dachstruktur möglich. Oft lassen sich bestehende kleinere Aufbauten auf dem Dach aber so verändern, dass die Solarnutzung möglich wird.

  • Wird die Dachfläche der Solaranlage in Zukunft verschattungsfrei sein?
    Hier ist zu prüfen, ob wachsende Bäume oder geplante Gebäude in der unmittelbaren Umgebung die Solaranlage verschatten und somit den Ertrag vermindern würden.

2. Etappe: Beratung vor Ort und die Wahl des Angebotes

Im nächsten Schritt ist es notwendig, Beratung durch Experten zu suchen. Beispielsweise Handwerksbetriebe, die Erfahrung bei der Installation von Solaranlagen haben, können Sie kompetent beraten. Bei Photovoltaik-Anlagen sind dies in der Regel Fachbetriebe der Elektro-Innung und des Dachdecker-Handwerks. Bei solarthermischen Anlagen sind Installationsbetriebe der Sanitär- und Heizungs-Innung (SHK) Ihre Fachansprechpartner.

Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Solarfirma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen, die statische Eignung abschätzen, die bestmögliche Anlagenauslegung und die Installationsstandorte mit Ihnen gemeinsam ermitteln. Außerdem wird im Falle einer geplanten Photovoltaikanlage geprüft, wie Ihre Anlage ans Netz angeschlossen werden kann. Bei größeren Photovoltaikanlagen muss der nächste Einspeisepunkt mit dem Netzbetreiber abgeklärt werden, bei kleinen Photovoltaikanlagen reicht in der Regel der Hausanschluss.

Im nächsten Schritt wird Ihnen ein Angebot seitens der Solarfirma gemacht. Um einen guten Vergleich zu haben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie von mindestens drei Solarfirmen ein Angebot einholen. Vergleichen Sie hier nicht nur die Preise. Qualität und Service sind ebenso wichtig, damit Ihre Anlage über 20 Jahre zuverlässig läuft.

Zur Absicherung der Entscheidung können Sie auch eine unabhängige Beratungsstelle hinzuziehen. Neben Beratungsstellen wie der Verbraucherzentrale können Sie hier auch die Fachberatung durch Gebäudeenergieberater in Anspruch nehmen. Die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutsche Energie-Agentur GmbH sowie die Übersichten der Handwerkskammer zu Gebäudeenergieberatern (HWK) helfen Ihnen hier bei Auswahl. Eine Übersicht über Akteure, die Beratungsleistungen anbieten, finden Sie hier.

 

 

3. Etappe: Finanzierung sichern

Ist die Wahl des Angebotes getroffen, sollten Sie sicherstellen, wie die Umsetzung finanziert wird.
Die Möglichkeiten beinhalten den Einsatz von Eigenkapital, die Nutzung von Fördermitteln oder -krediten, die Finanzierung über eine Bank bis hin zur Komplettumsetzung über Dritte (Contractinglösung mit Planung, Bau, Betrieb und Finanzierung gegen eine monatliche Rate) oder eine Kombination daraus.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Möglichkeiten. Bei einer Fremdfinanzierung prüfen Sie zudem die Nutzung des KfW-Kredit-Programms (z.B. das Angebot Nr. 270) und erkundigen Sie sich auch bei Ihrem Stromversorger oder Ihrer Kommune nach einer möglichen Förderung.

Sie sollten bei der gesamten Planung Ihrer Solaranlage auf Ihre Finanzierungslösung achten. In der Regel darf vor einer Kredit- oder Förderzusage nicht mit dem Bau der Anlage begonnen werden.

 

 

4. Etappe: Auftrag vergeben

Achten Sie bei der Auftragsvergabe unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei aller Korrespondenz immer auf das Angebot.

Liegt der Fertigstellungstermin einer Photovoltaikanlage knapp vor einer Änderung der Einspeisevergütung sollten Sie spezielle Vereinbarungen zum spätesten Zeitpunkt der Inbetriebnahme treffen. Für den Fall, dass der Termin überschritten wird, vereinbaren Sie bereits zeitgleich mit der Auftragsvergabe einen entsprechenden Nachlass. Dieser sollte den Verlust der höheren Einspeisevergütung über 20 Jahre kompensieren.

5. Etappe: Anmeldung bei dem Netzbetreiber

„Die Inbetriebsetzung einer Erzeugungsanlage ohne Zustimmung des Netzbetreibers kann die Sicherheit des Netzbetriebes und die Spannungsqualität im Netz gefährden und ist nicht zulässig.“ (aus VDE-AR-4105 Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz)

Alle Photovoltaikanlagen müssen bei Ihrem Netzbetreiber angemeldet und einer Netzverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Diese Anmeldung und technische Klärung übernimmt in der Regel der ausführende Installateur in Ihrem Auftrag. Derzeit gibt es in den Gesetzen und technischen Regelwerken keine Bagatellgrenzen für kleine Erzeugungsanlagen. Ihr Netzbetreiber erteilt im Anschluss an die Netzverträglichkeitsprüfung eine Einspeisezusage. Abhängig von der Lage des Netzverknüpfungspunktes und der Größe der Anlage gelten die in den technischen Regelwerken sowie den Vorgaben des Netzbetreibers beschriebenen Netzanschlussverfahren. Informationen zu den für die Anmeldung notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Internetseite des Netzbetreibers.

Es wird empfohlen, das Vorliegen der Einspeisezusage des Netzbetreibers für den Betrieb der PV-Anlage als Zahlungsbedingung in die Auftragsmodalitäten gegenüber dem Anlagenerrichter aufzunehmen.

6. Etappe: Anmeldung bei der Bundesnetzagentur (nur Photovoltaik) und beim Finanzamt

Während Sie auf den Start der Errichtung der Photovoltaikanlage warten, sollten Sie die geplante Anlage bei der Bundesnetzagentur ca. 2 Wochen vor dem Datum der Inbetriebnahme - spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage - anmelden (Seit dem 1. Januar 2009 müssen Photovoltaikanlagen, die Strom in das Netz einspeisen, bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Nur mit Anmeldung der Anlage besteht ein Vergütungsanspruch für den eingespeisten Strom).

Weitere Informationen der Bundesnetzagentur finden Sie hier.

Sie können eine Photovoltaik-Anlage privat oder gewerblich betreiben. Der Vorteil des gewerblichen Betriebs ist die Rückerstattungsmöglichkeit der Umsatzsteuer bei der Anschaffung. Voraussetzung dafür ist die Beantragung einer eigenen Steuernummer („Stromerzeugung als unternehmerische Tätigkeit im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“) bei Ihrem örtlichen Finanzamt. Sie müssen dann allerdings in den folgenden 20 Jahren die mit der EEG-Einspeisevergütung ausgezahlte Mehrwertsteuer auch an das Finanzamt abführen. Genauere Auskünfte gibt das örtliche Finanzamt oder Ihr Steuerberater.

7. Etappe: Inbetriebnahme der Solaranlage

Die Inbetriebsetzung der Photovoltaik-Anlage nimmt der Anlagenerrichter vor. Netzbetreiber und Anlagenbetreiber stimmen ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist. Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen.

Sollte Ihr Netzbetreiber bei der Inbetriebnahme nicht anwesend sein, lassen Sie ihm unbedingt ein Duplikat des Inbetriebsetzungsprotokolls zukommen.

Solarthermische Anlagen können ohne weitere Beteiligte direkt durch den Installateur in Betrieb genommen werden.

8. Etappe: Vergütung und Versicherung

Bei Photovoltaikanlagen schließt der Netzbetreiber mit Ihnen abschließend einen Vertrag, in dem die Vergütung nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geregelt ist. Informieren Sie bei gewerblichem Betrieb auch Ihren Steuerberater, damit die Photovoltaikanlage in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt wird.

Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrem Versicherungsvertreter sprechen und die Solaranlage melden, damit Sie beispielsweise bei Sturmschäden abgesichert sind!